Gollwitzer Fotografie

Caroline Gollwitzer, Fotografenmeisterin

Schützenstr. 25

82383 Hohenpeißenberg

Tel. 08805/92 18 64

Gollwitzer-Fotografie@web.de

USt-IdNr. DE 237629105

Mitglied der Handwerkskammer für München und Oberbayern

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 23.05.2018

 

Allgemeines

 

- Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografenmeisterin mündlich und schriftlich

  erteilten Aufträge.

- Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend in schriftlicher Form widersprochen wird.

  „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in  

  welcher Schaffensstufe, technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder      

  vorliegen.

 

 

Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte

 

- Der Fotografenmeisterin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des     

  Urheberrechtsgesetzes zu.

- Vorschläge des Kunden oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung  und begründen kein Miturheberrecht.

- Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck  erforderlichen und vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das dauerhafte  Nutzungsrecht zur privaten Nutzung übertragen.

- Nutzungsrechte, die vom Auftraggeber für nicht private Zwecke genutzt werden sollen, sind separat honorarpflichtig zu behandeln.

- Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografenmeisterin in Oline-Datenbanken, in elektronischen  Archiven, die nicht nur für den privaten Gebrauch des Arbeitgebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografenmeisterin  und dem Auftraggeber gestattet.

- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und

  Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und

  Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografenmeisterin.

- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografenmeisterin auf  

  elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der

  Fotografenmeisterin.

- Die Fotografenmeisterin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

- Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografenmeisterin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

- Hat die Fotografenmeisterin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung

  gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Fotografenmeisterin

  verändert werden.

- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Einwilligung der Urheberin, die ihm eingeräumten

  Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die  

  Fotografenmeisterin.

- Bei der Verwertung und Verbreitung der Lichtbilder muss die Fotografenmeisterin als Urheberin der Lichtbilder genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die  Fotografenmeisterin zum Schadensersatz.

- Der Auftraggeber tritt das Recht am eigenen Bild an die Fotografenmeisterin ab.

- Die Fotografenmeisterin bleibt in jedem Fall – auch wenn durch gesonderte schriftliche Vereinbarung das ausschließliche Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen werden sollte – berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, hierzu zählt insbesondere auch die Nutzung im Internet.

 

Bildbearbeitung

- Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografenmeisterin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog der digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Fotocomposing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografenmeisterin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografenmeisterin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei

  jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von   

  Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die

  Fotografenmeisterin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografenmeisterin zum Schadensersatz.

- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografenmeisterin mit der

  elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografenmeisterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht  beruhen.

- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografenmeisterin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der

  abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

- Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

Vergütung, Rücktritt und Eigentumsvorbehalt, Ausfallhonorar

 

- Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als bindend, wenn der Auftrag schriftlich

  vereinbart wurde. Mündliche Zusagen/Nebenabreden des Auftraggebers sind ebenso bindend.

- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte  Pauschale inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die  Fotografenmeisterin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografenmeisterin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar  vereinbart, erhält die Fotografenmeisterin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder  Tagessatz

- Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber kann jederzeit durch schriftliche Erklärung ggü. der Fotografenmeisterin erfolgen. Maßgeblich für die anfallenden Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Fotografenmeisterin. In jedem Fall steht der  Fotografenmeisterin – unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen – nachfolgende pauschale Entschädigung zu : bis zum 45. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung 40  %, mindestens € 25,00, vom 44. bis zum 30. Tag vor Beginn 50 %, vom 29. bis zum 15. Tag vor Beginn 70 % sowie bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn oder Nichterscheinen des Auftraggebers 100 % des vertraglich vereinbarten Honorars.

- Fällige Rechnungen sind bei Abholung in bar spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug  zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in  Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang  einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografenmeisterin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Fotografenmeisterin die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografenmeisterin.

- Hat der Auftraggeber der Fotografenmeisterin keine ausdrücklichen Weisungen in schriftlicher

  Form hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der  

  Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der

  Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografenmeisterin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Haftung und Gewährleistung

 

- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen

  Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografenmeisterin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben.

- Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten,    bzw. der Speichermedien der Daten haftet die Fotografenmeisterin auch nicht bei grober Fahrlässigkeit.

- Jedwede Haftung für etwaigen Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Fotografenmeisterin haftet nicht  für verloren gegangene Daten durch Viren, Trojaner o.ä. Ebenso nicht, wenn Arbeitsmaterial wie  Speicherkarten, Speichermedien, Computer etc. den Verlust begründen.

- Die  Fotografenmeisterin verwahrt die Negative und Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht  verpflichtet, die von ihr aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des

  Auftrages zu vernichten, ohne den Auftraggeber darüber vorher zu informieren. Der Auftrag gilt mit   dem Datum der Rechnungsstellung, bzw. mit dem Datum des verbuchten Kasseneinganges der  Barzahlung als beendet.

- Die Bilddaten werden solange gespeichert, wie es in dem vom Kunden mit der Unterschrift bestätigen Schriftstückes (DSGVO) festgelegt wurde.

 

- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr

  des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

- Die Fotografenmeisterin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung durch Dritte. Für hieraus

  eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten übernimmt die Fotografenmeisterin

  ebenfalls keine Haftung.

 

Nebenpflichten

- Der Auftraggeber versichert, da er an allen der Fotografenmeisterin übergebenen Vorlagen das

  Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der

  abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

  Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Personen, welche bei Reportagen oder Veranstaltungen

  dieser Art fotografiert werden, über Ihre Rechte am eigenen Bild und der Nutzung der Bilddateien zu informieren, da der Auftraggeber die Bilddateien von Caroline Gollwitzer geliefert bekommt. Kommt es deshalb zu einer Abmahnung oder Anzeige, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung. Caroline Gollwitzer kann in keinem Anklagepunkt haftbar gemacht werden. 

- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und

  unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotografenmeisterin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung der Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Leistungsstörungen

- Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Streik, behördlicher Anordnung, Feuer,

  Wasser- und Sturmschäden etc., Krankheit der Fotografenmeisterin, Umstände im

  Verantwortungsbereich des Auftraggebers sowie jegliche Umstände, die nicht der

  Fotografenmeisterin zuzurechnen sind, sowie z. B. Pandemie wie Corona, hat die   Fotografenmeisterin nicht zu vertreten und berechtigt die Fotografenmeisterin dahingehend das Erbringen der vereinbarten Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Ist der neue Termin des Kunden z. B. bei Verschieben der Hochzeit durch Corona bereits bei Gollwitzer Fotografie anderweitig gebucht, d.h. vergeben, entfallen jegliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Caroline Gollwitzer, Gollwitzer Fotografie.   

 - Die Fotografenmeisterin wird Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit in   

 zumutbarer Art und Weise anzeigen. Es entfallen jegliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Fotografenmeisterin bei Verzögerung oder Ausfall des Termins, auch die Fortsetzung einer laufenden Aktion oder bereits im Voraus bezahlte Angebote, wie z. B. die „Familienkarte “. Die Fotografenmeisterin übernimmt keine Haftung für hieraus entstehende Schäden oder Ersatzleistungen.

- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die

  Fotografenmeisterin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der

  Fotografenmeisterin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar

  vereinbart, erhält die Fotografenmeisterin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder

  Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografenmeisterin kein Schaden

  entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografenmeisterin auch

  Schadensersatzansprüche geltend machen.

- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der

  Fotografenmeisterin schriftlich bestätigt worden sind. Die Fotografenmeisterin haftet nicht für

  Fristüberschreitung. 

Haftung für Inhalte, Links und des Onlineangebotes

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Urheber- und Kennzeichenrecht

- Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf den Internetseiten von der

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses und Schlussbestimmungen

 

- Die AGB`s können in den Geschäftsräumen von Gollwitzer Fotografie eingesehen werden.
- Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Angebotes von Gollwitzer Fotografie, als auch des

  Internetangebotes zu betrachten.

- Die Unwirksamkeit von einzelnen Bedingungen dieser AGB berührt die übrigen Bedingungen nicht. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr  oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt  und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografenmeisterin.

- Gerichtstand ist der zuständige Gerichtsstand der Fotografenmeisterin.

 
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Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag

von 15 Uhr bis 18 Uhr

und gern nach Vereinbarung

 

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